Ein handgeschriebener Brief oder eine Postkarte aus dem Urlaub haben ja irgendwie mehr Stil als eine Nachricht per eMail oder WhatsApp – beim elektronischen Rezept aber überwiegen die Vorteile gegenüber dem Papier. In Zukunft sollen deshalb vom Arzt Verschreibungen nicht mehr auf Papier gedruckt, gestempelt und unterschrieben, sondern elektronisch übermittelt werden.
In Deutschland
werden verschreibungspflichtige Arzneimittel bisher von dem jeweiligen Arzt ausschließlich auf einem Rezept in Papierform erstellt – das ist die zur Zeit einzig gültige Form, will man in der Apotheke ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel bekommen. Dieses Rezept kann man in der Apotheke einlösen und erhält nach entsprechender Prüfung sein verordnetes Arzneimittel. Im Anschluss wird dieses Rezept dann an die jeweilige Krankenkasse zur Verrechnung weitergeleitet, meist noch über den Umweg eines elektronischen Rechenzentrums, das die Rezepte scannt und digitalisiert. Das läuft im Prinzip schon seit vielen Jahrzehnten so, von ein paar Feinheiten mal abgesehen – und erscheint in einer zunehmend digitalen Welt inzwischen ein bisschen angestaubt, so etwa wie der Gang zur Bank, wenn man eine Überweisung tätigen möchte, oder wie ein Besuch im Schallplattenladen.
Künftig soll das eRezept vieles leichter, sicherer und günstiger machen
– für Ärzte und Apotheken ebenso wie für den Patienten. Die Informationen zum elektronischen Rezept werden dann vom Arzt direkt auf ein zentrales Informationssystem übertragen, Apotheken oder andere Partner im Gesundheitssystem können diese Informationen auslesen und anschließend weiterverarbeiten. Das Rezept kann also automatisch durch das Informationssystem von Arztpraxis zu Apotheke übertragen werden, und das Ausstellen von Folgerezepten kann dann oft einfach von den Apotheken aus getätigt werden. Das erspart Patienten einen weiteren Arztbesuch und bedeutet gleichzeitig für die Arztpraxen weniger volle Wartezimmer. Durch die Datenübertragung über einen gesicherten Kanal soll der vielfach befürchtete Datenmissbrauch ausgeschlossen werden.
In Abstimmung mit den Akteuren im Gesundheitswesen (also etwa Ärzte, Apotheker und Krankenkassen) erarbeitet der Gesetzgeber zur Zeit die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für das elektronische Rezept. Dabei werden aktuell noch verschiedene Lösungsmöglichkeiten diskutiert und in Modellprojekten getestet – ab 2020 soll das eRezept dann starten. Sobald diese Technologie entwickelt und zugelassen ist, wird sie in Ihrer Apotheke installiert und Sie damit direkt von den Vorteilen des neuen eRezepts profitieren lassen – wenn Sie möchten, denn das alte Rezept in Papierform wird es natürlich weiterhin geben.
Weitere Einzelheiten gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit, zum Beispiel auf dem folgenden Link: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/digitale-versorgung-gesetz.html
Welche Vorteile hat das elektronische Rezept?
Die Vorteile der in allen Bereichen stattfindenden Digitalisierung sollen genutzt werden, um so unter anderem die Versorgungssituation zu verbessern und gleichzeitig das Gesundheitssystem hinsichtlich der Kosten zu entlasten.
So können zum Beispiel Übertragungsfehler durch falsch interpretierte oder nicht lesbare Verschreibungen bei einem digitalen Rezept vermieden werden. Ebenso könnten die Möglichkeiten für eine direkte, elektronische Arzneimittelbestellung mithilfe des eRezepts verbessert werden. Durch eine Datenverschlüsselung soll es zudem schwieriger werden, Rezepte zu fälschen. Zusammen gefasst sind die Vorteile des eRezepts:
Aus Patientensicht ist zum Beispiel kein neuer Praxisbesuch für ein Folgerezept nötig.
Aus Sicht der Praxen wird es weniger volle Wartezimmer und eine schnellere Verarbeitung von Rezepten geben.
Aus Apothekensicht werden Fehler bei Übertragung von Papier auf EDV vermieden.
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